Zur Pflicht des Fahrzeughalters Parkverstöße des Fahrers zu unterbinden
BayObLG, Beschluß vom 04.12.1985 - Aktenzeichen 2 Ob OWi 223/85
DRsp Nr. 1998/9475
Zur Pflicht des Fahrzeughalters Parkverstöße des Fahrers zu unterbinden
Hat der Fahrzeughalter aufgrund früherer Parkverstöße des Fahrers Kenntnis von dessen ordnungswidrigem Parken in seinem Herrschaftsbereich erlangt, ist er verpflichtet, alles zu tun, um ein solches Verhalten zu unterbinden bzw. ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge zu entfernen.