Autor: Göppl |
Grundsätzlich ist jeder Unfall der Polizei zu melden. Die wesentlichen für die Unfallregulierung erforderlichen Tatsachen werden protokolliert. Das Unfallprotokoll ist für die Schadensregulierung unbedingt erforderlich.
Darüber hinaus kommen Zeugenaussagen von neutralen Zeugen in Betracht. Auch Fotos der Unfallstelle können hilfreich sein, ebenso wie Lichtbilder von dem unfallbeschädigten Fahrzeug.
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