Autor: Göppl |
Ohne jede Ausnahme müssen alle Kraftfahrzeuge in der Ukraine versichert sein. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt:
Gegenstand | Betrag in UAH | Ca. Betrag in Euro |
Personenschaden: |
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pro Person pro Unfall | 100.000 unbegrenzt | 9.500 unbegrenzt |
Sachschaden: |
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pro Person pro Unfall | 50.000 250.000 | 4.750 23.760 |
Die Pflichtversicherung kann direkt in Anspruch genommen werden.
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