Autor: Göppl |
Die Regulierung wird wesentlich vereinfacht, wenn das Fahrzeug im Unfallland von einem Sachverständigen der weißrussischen Versicherungsgesellschaft besichtigt wurde.
Die solchermaßen bewiesenen Reparaturkosten werden erstattet. Es besteht also die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung.
Bei einer Reparatur werden die entstandenen Kosten gemäß Rechnung erstattet.
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