Empfehlungen des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Autor: Stephan Schröder
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Von Dr. Stephan Schröder.

Übersicht

In der Zeit vom 28. bis 30. Januar 2015 fand in Goslar der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, der vom Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D., eröffnet wurde.

In seiner Eröffnungsrede wies der Präsident darauf hin, dass zu einer effektiven Bewirtschaftung des Verkehrsraums auch der Einsatz technischer Vorkehrungen beiträgt. Schon heute sei absehbar, dass die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen mit den vielfältigen Möglichkeiten der Technik kaum Schritt halten können. Die Hersteller müssten deshalb frühzeitig Antworten auf die Frage geben, wem und zu welchem Zweck die Technik des automatisierten Fahrens dienen kann. Weiterhin wurde die Einführung der unter europarechtlichen Gesichtspunkten immer noch in der Kritik stehenden Maut erörtert. Den Schlusspunkt des diesjährigen Verkehrsgerichtstages bildete der sogenannte "Nachschlag" am Freitagmittag. Unter dem Titel: "Verkehrsinfarkt - Bypass-OP durch City-Maut?" wurde unter der Beteiligung der Bürger Goslars kontrovers diskutiert.

In diesem Jahr berieten 1.900 Verkehrsexperten in acht Arbeitskreisen über

1.

Europäischen Führerscheintourismus (AK I),

2.

das automatisierte Fahren (AK II),

3.

neue Promillegrenzen für Radfahrer (AK III),

4.

das Unfallrisiko auf Landstraßen (AK IV),

5.

Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken (AK V),

6.