Autor: Stephan Schröder |
Zur zugrundeliegenden Überlegung zur Anwendung des Unfallaufnahmebogens siehe Teil 3.1.1.2.
Muster Unfallaufnahmebogen
Erläuterungen zum Unfallaufnahmebogen
Der Aufnahmebogen besteht aus:
Teil 1 | Auf Seite 1 werden die Aufnahme- und Bearbeitungsvermerke für die ersten Maßnahmen eingetragen. |
Teil 2 | Die auf Seite 2 enthaltenen Angaben werden unverändert in das Anspruchschreiben übernommen, und zwar am einfachsten durch Fotokopieren auf die Rückseite des an den jeweiligen Adressaten gerichteten Schreibens - also gegnerische Haftpflichtversicherung, Unfallgegner und nach Erfordernis Haftpflicht-/Kaskoversicherung des Mandanten, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung usw. |
Teil 3 | Die Eintragungen auf Seite 3 sind nur für die interne Bearbeitung bestimmt und bilden entsprechende Ergänzungen zu den auf der gegenüberliegenden Seite 2 enthaltenen Daten. |
Teil 4 | Der Raum auf kann für die Anfertigung der Unfallskizze verwendet werden. |
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