Mangelnde Eignung zur gewöhnlichen Verwendung/Abweichung von der üblichen Beschaffenheit/Käufererwartung

Autorin: Merrath

Auch beim Gebrauchtwagenkauf kommt es hinsichtlich der gewöhnlichen Beschaffenheit nicht auf die Erwartungen des konkreten Käufers, sondern den Durchschnittsverkäufer an.1) Nicht entscheidend ist, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.2)

Entsprechend den Ausführungen zur gewöhnlichen Beschaffenheit beim Neuwagen ist bei einem gebrauchten Fahrzeug Vergleichsmaßstab dessen, was der Käufer erwarten kann, der Zustand eines ebenfalls gebrauchten Fahrzeugs, wobei das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs die berechtigten Interessen des Käufers wesentlich beeinflussen. Vergleichsfahrzeug ist ein "gebrauchtes Fahrzeug, das bauart- und typengleich ist und nach Alter und Laufleistung dem Kaufobjekt soweit wie möglich entspricht."3) Die Rechtsprechung stellt insofern auf das Durchschnittsauto aus der Menge vergleichbarer Altwagen ab.4)

Grundsätzlich kann auch der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten, dass sein Fahrzeug frei von Konstruktions- und Fabrikationsmängeln ist.5)