Autor: Stephan Schröder |
Hoverboards gibt es in zwei unterschiedlichen Ausführungen, einmal als Einradmodell und als sogenanntes Smartbalance-Wheel oder E-Roll-Brett. Beim Einradmodell können Geschwindigkeiten zwischen 19 und 32 km/h, im Übrigen von mindestens 12 km/h erreicht werden. Die Geräte sind als Kraftfahrzeuge zu beurteilen, da sie die in § 1 FZV genannten Kriterien, insbesondere das Erreichen einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h, erfüllen. Andererseits sind sie nicht als Kinderspielzeug nach § 24 StVO zu klassifizieren. Auch die MobHV (siehe oben Teil 8.1.1.14.2) erfasst die Modelle nicht, da sie nicht über einen Lenker verfügen. Haftungsrechtlich sind sie wie Fahrzeuge einzuordnen.
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