Autor: Stephan Schröder |
Hat der hinterbliebene Ehepartner keine Kinder zu versorgen, kann er aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderung gehalten sein, jedenfalls nach einer gewissen Übergangszeit in eine kleinere Wohnung umzuziehen, um den Zeitaufwand für die Haushaltsführung zu verkleinern (BGH, Urt. v. 29.03.1988 - VI ZR 87/87, NJW 1988, 1783, der einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Haushaltstätigkeit auch für die Doppelverdienerehe zulässt).
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