Tatsächliche Unterhaltszahlung kein absolutes Indiz

Autor: Stephan Schröder

Hat das getötete Kind vor dem Unfall seinen Eltern oder einem Elternteil Unterhaltszahlungen geleistet, ist das ein Indiz für das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs. Das gilt jedoch nicht ausnahmslos.