Versicherungsvertragsgesetz

Autor: Frank Hofmann

Unterschiedliche Rechte und Pflichten bei Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Die Kraftfahrtversicherung ist keine Einheitsversicherung, sondern eine in einem Versicherungsschein nur formell zusammengefasste Mehrzahl von selbständigen Versicherungsverträgen. Daraus folgt, dass Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht- und Obliegenheitsverletzungen für die jeweilige Sparte getrennt zu prüfen sind. So können etwa Erklärungen, die ausdrücklich nur bezogen auf die Haftpflichtversicherung abgegeben werden, für das Kaskoversicherungsverhältnis irrelevant sein (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.01.2013 - 12 U 117/12, VersR 2013, 1123).