Mietwagenkosten

Autor: Stephan Schröder

Bei den Mietwagenkosten ergeben sich leasingtypische Besonderheiten nur im Rahmen der Haftpflichtansprüche, da eine solche Schadensposition weder Bestandteil der Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers ist noch von der Abrechnung des Leasinggebers bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags erfasst wird.

Da bei der bereits dargelegten Schadensaufspaltung der Nutzungsschaden dem Leasingnehmer zusteht (vgl. Teil 13.1.2), ergibt sich, dass der Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten dem Leasingnehmer zusteht (BGH, Urt. v. 05.11.1991 - VI ZR 145/91, NJW 1992, 553).

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