Wesentliche Bestandteile des Sachverständigengutachtens

Autor: Stephan Schröder

Fahrzeugangaben

Der Sachverständige hat in seinem Gutachten Angaben über die Fahrzeugart und den Fahrzeugtyp, das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer, den Tag der Erstzulassung, den abgelesenen Kilometerstand, Angaben zur Farbe des Fahrzeugs, wann die nächste Hauptuntersuchung bzw. Abgasuntersuchung fällig ist, eine Schadenbeschreibung und Angaben zu möglichen Vorschäden aufzunehmen.

Erforderlich ist des Weiteren, dass der Sachverständige Fotos vom Unfallschaden fertigt, so dass durch einen Dritten die Berechnung der Schadenhöhe zweifelsfrei ermittelt werden kann.

Ferner soll das Gutachten darüber Auskunft geben, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ein Totalschaden vorliegt. Es müssen Angaben zu den erwarteten Reparaturkosten und zum Wiederbeschaffungswert bzw. den Restwerten gemacht werden.

Schließlich soll die Reparaturdauer bzw. die Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeugs angegeben werden.

Reparaturkosten

Der Sachverständige hat die für die Reparatur des Fahrzeugs voraussichtlichen Reparaturkosten festzustellen und diese dergestalt aufzugliedern, dass eine Unterteilung in Material- und Arbeitskosten ersichtlich ist. Der Sachverständige muss sich hierbei an den am örtlichen Markt von Fachbetrieben verlangten Kosten orientieren (Hörl, Der Kraftfahrzeugsachverständige in der Unfallschadenregulierung, zfs 2000, 422, 425).