Autor: Stephan Schröder |
Ein Unterfall der die Fahrbahn betreffenden Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht im Winter (siehe auch: Ziegenhardt, Winterzeit: Räum- und Streupflichten auf Parkplätzen, NJW-spezial 2015,
Nach den Landesgesetzen ist die Räum- und Streupflicht überwiegend hoheitlich ausgestaltet, so dass § 823 BGB hier durch § 839 BGB verdrängt wird mit der weiteren Folge, dass die Körperschaft ohne Entlastungsmöglichkeit i.V.m. §§ 89, 31 BGB haftet. Der Geschädigte kann hier nicht auf Ansprüche gegen Dritte verwiesen werden kann (BGH, Urt. v. 30.10.1980 - III ZR 116/79,
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|