Grundsätze

Autor: Jansen

Bei der Abrechnung des Fahrzeugschadens geht es im Wesentlichen um die Frage Reparaturkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung. Für den Kunden hängt hierfür nicht immer nur die Entscheidung ab, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder nicht. Entschließt sich der Kunde von vornherein für eine Ersatzbeschaffung, fließt dann regelmäßig der von der Versicherung zu erstattende Betrag in die Kalkulation der Finanzierung des Fahrzeugs ein.

Welche Abrechnungsmodalität der Kunde beanspruchen kann, ist zunächst vom Verhältnis von Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung abzüglich eines etwaigen Abzugs "neu für alt" (Reparaturaufwand) abhängig. In bestimmten Fallgestaltungen muss das Fahrzeug zudem gegen Rechnung repariert und vom Kunden nach dem Unfall noch sechs Monate weiter genutzt werden, um die Reparaturkosten beanspruchen zu können. Hierzu im Einzelnen wie folgt:

Es sind folgende Konstellationen des Verhältnisses von Wiederbeschaffungsaufwand und Reparaturaufwand denkbar:

Reparaturaufwand liegt unter dem Wiederbeschaffungsaufwand (Reparaturaufwand < Wiederbeschaffungsaufwand)