Restwert

Autor: Jansen

Die Versicherer haben ein großes Interesse an einem möglichst hohen Restwert, da dieser die Entschädigungsleistung an den Geschädigten vermindert. Vor diesem Hintergrund führt die Restwertproblematik häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer. Die Rechtsprechung hat sich inzwischen in zahlreichen Entscheidungen auch mit dieser Thematik auseinandergesetzt, wie nachfolgender Überblick zeigt.

Der Sachverständige hat sich bei der Ermittlung des Restwerts am regional zugänglichen Markt zu orientieren.1) Der Geschädigte darf sich auf den im Gutachten angegebenen Restwert verlassen und kann sein Fahrzeug grundsätzlich zu dem vom Sachverständigen auf dem örtlichen Markt ermittelten Restwert verkaufen.2)

Wendet der Versicherer ein, dass auf dem regionalen Markt ein höherer Restwert hätte erzielt werden können, so ist dies von ihm zu beweisen.3) In einem gerichtlichen Verfahren ist der Geschädigte insofern zur Offenlegung des Restwerts verpflichtet. Legt der Geschädigte den Restwert nicht offen, gilt die Behauptung des Schädigers, es sei ein höherer Restwert zu erzielen gewesen als zugestanden.4)