Einbeziehung der Kfz-Reparaturbedingungen

Autor: Jansen

Eine Vielzahl der Werkstätten verwendet die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes herausgegebenen Kfz-Reparaturbedingungen, welche speziell auf die Besonderheiten der Fahrzeugreparatur und -wartung zugeschnitten sind. Diese haben derzeit den Stand 03/2008 und sind im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 1) überarbeitet worden.

Die Kfz-Reparaturbedingungen finden Sie hier.

Bei den Kfz-Reparaturbedingungen handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass diese im Einzelfall der Einbeziehung in den Vertrag bedürfen.