Autor: Jansen |
Eine Vielzahl der Werkstätten verwendet die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes herausgegebenen Kfz-Reparaturbedingungen, welche speziell auf die Besonderheiten der Fahrzeugreparatur und -wartung zugeschnitten sind. Diese haben derzeit den Stand 03/2008 und sind im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 15.11.2006 -
Die Kfz-Reparaturbedingungen finden Sie hier.
Bei den Kfz-Reparaturbedingungen handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass diese im Einzelfall der Einbeziehung in den Vertrag bedürfen.
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