AG Maulbronn - 22.01.1976 (I C 616/75)
Grundsätzlich zählen auch die Finanzierungskosten zum Herstellungsaufwand i.S. von § 249 Abs. 2 BGB. Die Erstattung kommt jedoch nur in Betracht, wenn und soweit sie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Halter in [...]