Die Klägerin betreibt unter der Bezeichnung Gymnastikschule T. ein sogenanntes 'Fitness-Center' und bietet u.a. ein Körper-/Fitness-Training an. Die Beklagten meldeten sich mit dem Vertrag vom 04.02.1985 zur Teilnahme [...]
Die Einholung des Sachverständigengutachtens war hier insgesamt zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung »notwendig« (§ 91 ZPO) und damit i.S. von § 249 Satz 2 BGB »erforderlich«, so daß die Bekl. auch die [...]