AG Offenbach am Main - 02.11.1987 (201 OWi 41 Js 96 309.0/87)
Der Betroff. ließ anläßlich eines halbstündigen Arztbesuchs seinen Pkw vor der Arztpraxis zurück, wobei er die vier Türen des Fahrzeugs unverschlossen und die Fenster wegen herrschender Hitze teilweise offen ließ. Er [...]