OLG Hamm - Urteil vom 07.04.2000 (20 U 237/99)
- abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO - I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25323,84 DM aus einer Teilkaskoversicherung in Anspruch, die er seit 1995 für den bei der B - GmbH [...]