Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei Fehlverhalten in psychischer Ausnahmesituation
LG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2003 - Aktenzeichen Qs 93/03
DRsp Nr. 2004/14444
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei Fehlverhalten in psychischer Ausnahmesituation
1. Voraussetzungen für die Prognose künftigen Fehlverhaltens in Fällen einer nicht zum Katalog des § 69 Abs. 2StGB gehörenden Tat des Beschuldigten als Grund für eine vorläufige Fahrerlaubnis-Entziehung nach § 111 aStPO.2. Mögliches Absehen von der Entziehung bei einer Verkehrsstraftat in extremer psychischer Ausnahmesituation.