Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
LG Köln, vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 15 O 590/01
DRsp Nr. 2008/13694
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
»Einen wegen voller Beladung auf der Autobahn langsam fahrenden Lkw-Fahrer (hier 40 km/h) trifft keine Mithaftung, wenn ein nachfolgender Lkw auffährt.«