KG - Beschluss vom 04.08.2015 (6 U 69/15)
1. Der Senat weist die Parteien nach Vorberatung auf Folgendes hin: a) Es ist beabsichtigt, die Berufung vom 29. April 2015, soweit sie vom Kläger zu 2. geführt wird, gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen. [...]