Autoren: Bildstein/Meyer |
Hier ist es für den Geschädigten möglich, sich in einem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren wegen seiner zivilrechtlichen Ersatzansprüche anzuschließen. Diese Verfahren sind in Dänemark möglich, aber in Verkehrsangelegenheiten mit Haftpflichtversicherungen auf der Gegenseite durchaus unüblich.
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