Adhäsionsverfahren

Autor: Weingran

Auch in Holland ist es möglich, dass sich der Geschädigte wegen seiner zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche dem gegen den Schädiger laufenden Strafverfahren anschließt (Art. 361 Wetboek van Strafvordering (WvSv)). Die Sach- und Rechtslage muss aber unproblematisch sein, ansonsten ist das Adhäsionsverfahren nicht zugelassen. Der Schadensersatz wird zudem nur dann zugesprochen, wenn der Schädiger verurteilt wird.