Autor: Weingran |
Auch in Holland ist es möglich, dass sich der Geschädigte wegen seiner zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche dem gegen den Schädiger laufenden Strafverfahren anschließt (Art. 361 Wetboek van Strafvordering (WvSv)). Die Sach- und Rechtslage muss aber unproblematisch sein, ansonsten ist das Adhäsionsverfahren nicht zugelassen. Der Schadensersatz wird zudem nur dann zugesprochen, wenn der Schädiger verurteilt wird.
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