Autor: Göppl |
Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse werden gegen Nachweis erstattet.
Soweit medizinisch erforderlich, werden auch Pflegekosten ersetzt, allerdings nur wenn eine Pflegekraft tatsächlich eingestellt wurde. Eine fiktive Erstattung ist ausgeschlossen. Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen werden in Abzug gebracht.
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