Autor: Hering |
Die Reparaturkosten werden übernommen. Dies geschieht aufgrund einer quittierten Reparaturrechnung. Bei größeren Schäden sollte das Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung überlassen werden. Das Fahrzeug kann, wenn der Geschädigte nicht aus Schweden stammt, auch von einem ausländischen Sachverständigen begutachtet werden. Kostenvoranschläge reichen im Regelfall nicht aus.
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