Autor: Hering |
Handelt es sich um einen Totalschaden, so ist grundsätzlich ein Gutachten vorzulegen, durch das die Höhe des Schadens und die Frage, ob es überhaupt ein Totalschaden ist, festgestellt werden. Ersetzt wird der Zeitwert, und zwar derjenige, den das Fahrzeug in seinem Heimatland hat.
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