Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. April 2009 geändert.
Die Weisung des damaligen Landrats des Kreises B. (nunmehr: Städteregionsrat der Städteregion B.) vom 20. Januar 2009 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|