Abknickende Vorfahrt

Autor: Hans-Helmut Schaefer

Definition, Blinkzeichen

Es ist nicht notwendig, dass das Vorfahrtsrecht dem natürlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße folgt. Eine abknickende Vorfahrt führt rechtlich zwei Straßen zu einer Vorfahrtstraße zusammen. Hierzu muss das Vorfahrtzeichen 306 mit Zusatzzeichen - § 42 Abs. 2 StVO, lfd. Nr. 2.1 Anlage 3 StVO (zu § 42 Abs. 2 StVO) versehen werden. Das Befahren der Straße entsprechend dem bevorrechtigten Verlauf ist kein Abbiegen im Rechtssinne.

Hinweis!

Obwohl § 9 StVO (Abbiegen) nicht gilt, muss der entsprechende Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt und auf Fußgänger Rücksicht genommen werden (§ 42 Abs. 2 StVO, lfd. Nr. 2.1 Anlage 3 StVO (zu § 42 Abs. 2 StVO); BGH, Urt. v. 16.11.1965 - VI ZR 137/64, BGHZ 44, 257). Geradeaus weiterfahren im Abknickungsbereich hat keine Veränderung der Fahrtrichtung zur Folge, ein Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers entfällt (OLG Hamm, Beschl. v. 11.11.1975 - 4 Ss OWi 1133/75, VRS 51, 73).

Wartepflichtregelung