OLG Hamm - Beschluss vom 27.11.2001
3 Ss OWi 1043/01
Normen:
BKatV § 2 ;

Abstandsunterschreitung; Absehen vom Fahrverbot bei einem Selbständigen; Steuerberater; Existenzgefährdung

OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1043/01

DRsp Nr. 2002/176

Abstandsunterschreitung; Absehen vom Fahrverbot bei einem Selbständigen; Steuerberater; Existenzgefährdung

»Das Absehen vom Fahrverbot kann nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass der bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getretene Betroffene im Rahmen seiner Tätigkeit als Steuerberater mit "ländlicher Praxis" auf den Führerschein angewiesen ist.«

Normenkette:

BKatV § 2 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Bielefeld hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die §§ 4 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 500,- DM festgesetzt, von der Anordnung eines Fahrverbotes jedoch abgesehen. Zum Tatgeschehen hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:

"Der Betroffene befuhr am 05.10.2000 gegen 11.35 Uhr mit dem PKW BMW, Kennzeichen, die BAB 2 Fahrtrichtung Dortmund. In Höhe von km 337,500 wurde mit einer stationären Video-Messanlage, verbunden mit einem gültig geeichten Zeitmessgerät, eine Abstandsmessung durchgeführt, die unter Berücksichtigung der erforderlichen Toleranzen für das Fahrzeug des Betroffenen bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h einen gemessenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 14 m und damit von weniger als 2/10 des halben Tachowertes ergab. Innerhalb der Beobachtungsstrecke von mindestens 300 m gab es keine maßgeblichen Veränderungen des Abstandes."