Aktenaufbewahrung

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Mandant

Aktenzeichen

Sehr geehrte/r Herr/Frau,

bitte beachten Sie, dass ich mit Bezug auf § 50 Abs. 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung die erledigten Akten aus Platzgründen nur für die Dauer von 6 Monaten ab Ende des Mandates aufbewahren kann. Sollten Sie in diesen Akten befindliche Unterlagen (insbesondere unserer Kanzlei übergebene Dokumente, Rechnungen etc.) benötigen, so bitte ich dann um Abholung nach telefonischer oder schriftlicher Mitteilung, welche Unterlagen benötigt werden.  

Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwalt

 

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