Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Cannabis-Konsum
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 10 S 1337/01
DRsp Nr. 2003/16590
Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Cannabis-Konsum
1. Auch bei einmaliger Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Cannabis) ist zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zwingend anzuordnen.2. Stehen Einnahme und Besitz von Drogen fest, kann sich ein ärztliches Gutachten nicht darauf beschränken, durch Drogenscreening den Nachweis weiteren Drogenkonsums zu erbringen; daneben ist eine fachärztliche Bewertung erforderlich, falls die Untersuchungen einen erneuten Drogenkonsum anzeigen.