Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Bußgeldverfahren

Amtsgericht .

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren

gegen

.

beantrage ich,

mich dem Betroffenen in obiger Bußgeldsache als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Für den Fall meiner Beiordnung lege ich mein Wahlmandat nieder.

Begründung:

Grundsätzlich ist auch im Bußgeldverfahren und auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten-angelegenheiten eine Beiordnung gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 StPO möglich (OLG Dresden, Beschl. v. 30.08.2010 - Ss OWi 812/09, SVR 2011, 75; OLG Köln, Beschl. v. 24.04.1998 - Ss 519/97 (B), StV 1998, 531).