Einwilligung in das Beschlussverfahren

An das Amtsgericht

...

 

 

In der Bußgeldsache

gegen

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wird dem schriftlichen Beschlussverfahren im Namen des Betroffenen zugestimmt unter der Bedingung,

das Verfahren einzustellen, hilfsweise eine nicht eintragungsfähige Geldbuße zu verhängen.  

Begründung:

Wie dem Gericht bereits dargelegt, war der Tachometer im Fahrzeug des Betroffenen defekt und zeigte eine zu geringe Geschwindigkeit an. Das entsprechende Prüfgutachten ist bereits zur Gerichtsakte gereicht worden.

Auch aus dem Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, den Fahrgeräuschen und der Umgebungsperspektive konnte der Mandant die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erkennen.