OLG Hamm - Beschluss vom 05.06.2001
2 Ss OWi 81/01
Normen:
OWiG § 80 § 79 ; StVG § 24a ;

Atemalkoholmessung; Messgerät; Zulassung der Rechtsbeschwerde

OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2001 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 81/01

DRsp Nr. 2002/5670

Atemalkoholmessung; Messgerät; Zulassung der Rechtsbeschwerde

»In einer Bußgeldsache wegen Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 1 Nr. 2 StVG ist der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu verwerfen, wenn die materiell-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt, dass bei der Bestimmung des AAK-Wertes des Betroffenen ein Atemalkoholmessgerät verwendet wurde, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, das unter Einhaltung des Eichfrist geeicht war und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren eingehalten wurden.«

Normenkette:

OWiG § 80 § 79 ; StVG § 24a ;