I.
Das Amtsgericht Hagen hat gegen den Betroffenen durch Urteil vom 20. Juni 2001 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach §§ 41 Abs. 2, 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 DM festgesetzt. Von der Verhängung eines Fahrverbots hat es abgesehen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|