OLG Koblenz - Beschluss vom 06.02.2001
2 Ss 316/00
Normen:
OWiG § 66 ;
Vorinstanzen:
StA Bad Kreuznach - 1007 Js 5777/00 B - 4 OWi,

Bußgeldbescheid; Fehler; Verfahrenshindernis; Unwirksamkeit; Mängel; Verwechslungsgefahr

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 316/00

DRsp Nr. 2001/9556

Bußgeldbescheid; Fehler; Verfahrenshindernis; Unwirksamkeit; Mängel; Verwechslungsgefahr

»Mängel des Bußgeldbescheids stellen solange kein Verfahrenshindernis dar, als der Betroffene erkennen kann, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll und eine Verwechslungsgefahr mit ähnlich gelagerten Sachverhalten nicht besteht.«

Normenkette:

OWiG § 66 ;

Gründe:

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 16. Oktober 2000 wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille (§ 24 a Abs. 1 Nr. 1 StVG) eine Geldbuße von 500 DM verhängt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Dauer der Sicherstellung des Führerscheins in der Zeit vom 8. bis zum 13. Januar 2000 hat es auf das Fahrverbot angerechnet.