I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Altena vom 22. Mai 2000 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Außerdem ist ihm seine Fahrerlaubnis entzogen und bestimmt worden, dass ihm vor Ablauf von 12 Monaten eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf. Die dagegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht mit dem angefochtenen Urteil verworfen.
Das Landgericht hat folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
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