VG Freiburg - Beschluss vom 04.08.2008
1 K 1299/08
Normen:
FeV § 46 Abs. 3 § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;

Fahrerlaubnis: Entziehung der Fahrerlaubnis; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches Gutachten

VG Freiburg, Beschluss vom 04.08.2008 - Aktenzeichen 1 K 1299/08

DRsp Nr. 2008/18085

Fahrerlaubnis: Entziehung der Fahrerlaubnis; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches Gutachten

»Auch bei der Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) kann es sich, jedenfalls wenn weitere Umstände vorliegen (hier: verbale Bedrohung von Arbeitskollegen im Jahr vor der Straftat) um eine Straftat handeln, bei der Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen. Dem steht es nicht entgegen, dass diese Straftat nicht in Nr. 3.14 der Begutachtungs-Leitlinie zur Kraftfahrereignung ausdrücklich genannt ist.«

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 3 § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;

Gründe: