KG - Beschluss vom 07.02.2014
3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14
Normen:
StVG § 24a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 3; StVG § 25 Abs. 1 S. 2; StPO § 261; OWiG § 10;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - (303 OWi) 3031 Js-OWi 2416/13 (292/13) - 24.09.2013,

Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier THC-Nachweiswert im Blut von 4,7 ng/ml)Bestimmung des Zeitpunkts des Cannabiskonsums durch Sachverständigengutachten bei wissenschaftlichen Einwänden gegen die Rückrechnungsmethode des SachverständigenTatrichterliche Annahme der Fahrlässigkeit aufgrund eines SachverständigengutachtensRechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf die Annahme der Fahrlässigkeit der TatbegehungAnforderungen an die Urteilsdarlegungen im Falle eines auf einem Sachverständigengutachten basierenden UrteilsFeststellung von Gelegenheitskonsum von Cannabis bei einem THC-Carbonsäurewert von 99 ng/ml

KG, Beschluss vom 07.02.2014 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14

DRsp Nr. 2015/3232

Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier THC-Nachweiswert im Blut von 4,7 ng/ml) Bestimmung des Zeitpunkts des Cannabiskonsums durch Sachverständigengutachten bei wissenschaftlichen Einwänden gegen die Rückrechnungsmethode des Sachverständigen Tatrichterliche Annahme der Fahrlässigkeit aufgrund eines Sachverständigengutachtens Rechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf die Annahme der Fahrlässigkeit der Tatbegehung Anforderungen an die Urteilsdarlegungen im Falle eines auf einem Sachverständigengutachten basierenden Urteils Feststellung von Gelegenheitskonsum von Cannabis bei einem THC-Carbonsäurewert von 99 ng/ml