Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Das Fahrverbot nach § 25 StVG darf nur angeordnet werden, wenn die Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1969 - 2 BvL 11/69, BVerfGE 27,
In aller Regel wird der Tatrichter wegen der Verwirklichung eines Regelbeispiels ein Fahrverbot verhängen - so bei Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung.
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