Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juli 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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