Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrspur wechselnden LKW mit einem sichtlich verkehrsuntüchtigen Fußgänger
OLG Köln, vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 2 U 34/00
DRsp Nr. 2008/13611
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrspur wechselnden LKW mit einem sichtlich verkehrsuntüchtigen Fußgänger
Kollidiert ein die Fahrspur von links nach rechts wechselnder LKW-Fahrer zur Nachtzeit mit einem sich vom rechten Fahrbahnrand zügig auf die Fahrbahn zu bewegenden , erkennbar verkehrsuntüchtigen Fußgänger, so ist von einer Haftungsverteilung von 25 : 75 zu Lasten des LKW-Fahrers auszugehen.