LG Mühlhausen vom 08.07.2003
2 S 75/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
NZV 2004, 359

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem links abbiegenden Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften

LG Mühlhausen, vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 2 S 75/02

DRsp Nr. 2008/13698

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem links abbiegenden Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften

Überholt ein Fahrzeugführer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h und wechselt er dabei die Fahrspur, so trägt der Radfahrer im Falle einer Kollision die alleinige Haftung, wenn er seine Fahrspur ohne Handzeichen und ohne vorherige Rückschau wechselt, um nach links abzubiegen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen
NZV 2004, 359