Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem links abbiegenden Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften
LG Mühlhausen, vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 2 S 75/02
DRsp Nr. 2008/13698
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem links abbiegenden Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften
Überholt ein Fahrzeugführer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h und wechselt er dabei die Fahrspur, so trägt der Radfahrer im Falle einer Kollision die alleinige Haftung, wenn er seine Fahrspur ohne Handzeichen und ohne vorherige Rückschau wechselt, um nach links abzubiegen.