Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Eine Kreuzung liegt dann vor, wenn sich zwei oder mehr öffentliche Straßen derart schneiden, dass sich jede über den gemeinsamen Schnittpunkt hinaus fortsetzt. Die von beiden Straßen inkl. der angeschlossenen Radwege, nicht jedoch der weiteren Straßenteile, wie Gehwege (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.05.2012 - 1 U 193/11, NZV 2012, 437; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.02.1982 -
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