Linksabbiegender Gegner ohne Einwand des atypischen Verlaufs

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... ist als Linksabbieger mit dem auf der Gegenfahrbahn herankommenden Fahrzeug meines Mandanten zusammengestoßen.

Bei diesem Unfallbild spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass es der Abbiegende an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen und den Unfall verschuldet hat (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11;BGH, Urt. v. 13.02.2007 - VI ZR 58/06).

Das Linksabbiegen ohne hinreichende Beachtung des Gegenverkehrs stellt ein derart grob verkehrswidriges Verhalten seitens Ihre... Versicherungsnehmer... dar, dass diese... die Alleinhaftung für den aus dem Unfall entstandenen Schaden trifft.