Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hatte als Linksabbieger das Vorrecht des entgegenkommenden Kraftfahrzeugs meines Mandanten zu beachten.
Der Umstand, dass meine Partei gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO verstoßen haben könnte, ändert nichts an der Alleinhaftung Ihre... Versicherungsnehmer....
Das Rechtsfahrgebot dient nicht dem Schutz des Gegenverkehrs, der nach links abbiegen will (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 2 StVO Rdnr. 33).
Meine Partei trifft somit keine Haftung aus Mitverschulden, da sie keine gegenüber Ihre... Versicherungsnehmer... obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.05.1978 - 10 U 159/77, VersR 1978, 971).
In Anbetracht des groben Verschuldens Ihre... Versicherungsnehmer... tritt auch eine Haftung meiner Partei aus Betriebsgefahr zurück. Sie haften allein.
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