Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall durch das an sich schon sehr unfallträchtige Wenden vom Fahrbahnrand aus allein verursacht.
Damit spricht schon der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich diese... entgegen §§ 9 Abs. 5, 10 StVO nicht so verhalten hat, um eine Gefährdung anderer auszuschließen.
Besonders schwer fällt zu seinen/ihren Lasten ins Gewicht, dass sie/er den Wendevorgang an einer für den fließenden Verkehr unübersichtlichen Stelle eingeleitet hat. Damit brauchte mein im Begegnungsverkehr herankommender Mandant nicht zu rechnen.
Angesichts des grob verkehrswidrigen Verhaltens Ihre... Versicherungsnehmer... würde selbst ein leichtes Verschulden wegen einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung auf Seiten meines Mandanten bei der Haftungsverteilung nicht ins Gewicht fallen.
Sie haften allein 1169). (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 27.03.2000, VersR 2001,
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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